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Beirat 
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Funktionsbeschreibung Beirat
1. Ziel und Zweck 1.1 Aufgabenbeschreibung Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in allen Grundsatzentscheidungen der
Kooperation zwischen den Mitgliedern untereinander und mit der Zentrale zu
beraten. Der Beirat ist aus dem Kreise der Mitglieder (der beteiligten Apotheken) zu
bestimmen und soll vorwiegend auf die Interessensicherung der Mitglieder
hinwirken. Der Vorstand informiert den Beirat über Maßnahmen, die der Zustimmung
des Beirates bedürfen. Folgende Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Beirates:
 | Entscheidung über die Höhe der Kostenbeiträge bei Beginn eines neuen
Zertifizierungsabschnitts |  | Aufnahme neuer Mitglieder |  | Ausschluß von Mitgliedern |  | Wechsel der Zertifizierungsgesellschaft |
Die Mitgliedsunternehmen wählen den Beirat mit einfacher Mehrheit. Der Beirat
besteht aus 4 Mitgliedern. Die Amtsdauer der Beiratsmitglieder soll sich an den
Zertifizierungsabschnitten orientieren und beträgt daher üblicherweise 3 Jahre.
Wiederwahl ist zulässig. Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen
Beiratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Beirat soll mindestens einmal jährlich zusammentreten bzw. untereinander
abstimmen, ob Handlungsbedarf und Notwendigkeit für ein Treffen gegeben sind. Die
Einberufung erfolgt durch den Beiratsvorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 4
Wochen unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung. Der Vorstand ist berechtigt
und verpflichtet, an den Sitzungen des Beirates teilzunehmen. Die Leitung der
Sitzungen obliegt dem Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter. Der Beirat ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend
sind. Der Vorstand hat keine Stimme. Der Beirat faßt seine Beschlüsse mit einfacher
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beiratssitzungen sind zu protokollieren. Die Beiratsmitglieder und der Vorstand
erhalten je ein Protokoll. Die Tätigkeit des Beirates ist ehrenamtlich. Die durch die Amtsausübung
entstehenden und nachgewiesenen Auslagen werden nach steuerlichen Richtlinien
ersetzt.
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